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Erschließungsverbot Hohe Wand (447 KB)
Hohe Wand - partielles Erschließungsverbot und Steinschlaggefahr
Aufgrund von vermehrten Steinschlägen und Felsstürzen wurde nun von der Gemeinde Hohe Wand im Einvernehmen mit den Erschließern und anderen alpinen Vereinen ein partielles Erschließungsverbot erlassen.Die Hohe Wand gehört zu den ältesten und beliebtesten Kletter- und Wandergebieten in Ostösterreich. In den letzten Jahren wurden immer wieder Felsstürze und Steinschlag beobachtet. Aufgrund des Gefährdungspotentials dieser Ereignisse für die Besucher wurden mit dem Geologischen Dienst beim Amt der NÖ Landesregierung Gefahrenzonen
für Steinschlag und Felssturz ausgewiesen. In diesen Zonen bestehen erhöhte Steinschlag- und Felssturzgefahr:
Zone 1: vom Postlgrat bis zum Gaisersteig
Zone 2: zwischen Rinne östlich des Totenköpfels und Turnerbergsteigersteig
Zone 3: vom Draschgrat bis zum Zahmen Fuchslochsteig
Zone 4: vom Zahmen Überbrücklsteig bis kurz vor Stollhofer Steilanstieg
In diesen Gebieten herrscht erhöte Felssturz- und Steinschlaggefahr. Beim Begehen der Routen und Steiganlagen in den betreffenden Zonen ist erhöhte Aufmerksamkeit und das Tragen von Helmen geboten. Weiters wurde für die angführten Zonen 1-4 ein Erschließungsverbot für neue Routen und Steige erlassen!
Vor der Durchführung einer Sanierung bzw. Adaption bestehender Routen, die innerhalb der ausgewiesenen Zonen liegen, ist mit der Gemeinde Hohe Wand (02638/88348/1) Rücksprache zu halten.
