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Anschlag auf Forstgesetz muss gestoppt werden

Freies Wegerecht erneut in Gefahr

Die geplante Verwaltungsreform des BMLFUW, die noch heuer im Parlament beschlossen werden soll, sieht in einem Deregulierungspaket verschiedener Gesetzesmaterien auch einschneidende Änderungen im Forstgesetz vor.

17. Oktober 2016:

 

Naturfreunde Bundesgeschäftsführer Reinhard Dayer befürchtet dadurch weitere Einschränkungen beim freien Wegerecht für Erholung suchende Menschen und sieht im Vorhaben des Landwirtschaftsministers ein Privatisierungs- und Umweltbelastungspaket, das im Zusammenwirken von Natur- und Umweltorganisationen und den Alpinen Vereinen verhindert werden muss.

Folgende Maßnahmen sind geplant:
•    Waldflächen bis zu 5.000 m² sollen ihre Waldeigenschaft verlieren und unterliegen dann nicht mehr dem Forstgesetz.
•    Die Bewirtschaftungsverpflichtungen fallen weg, zB Wiederbewaldung nach Fällungen oder besondere Behandlungsmaßnahmen für bestimmte Waldtypen (Schutzwald).
•    Flächen unter 3.000 m² können ohne behördliche Bewilligungen gerodet werden.
•    Zäune müssen nicht mehr als Sperren bewilligt werden.
•    Das bedeutet, dass jeder Besitzer solcher Waldflächen tun und lassen kann was er will - Roden, Einzäunen und Sperrflächen errichten!

 

Das im Forstgesetz garantierte freie Wegerecht für die Allgemeinheit im Wald wird damit weiter zu Gunsten privater Rechte ausgehöhlt.

 

Allein in Wien würde sich die Waldfläche nach Beschlussfassung der geplanten Vorhaben um 3% reduzieren und damit dem Gemeinwohl verloren gehen.


Wenn Waldinseln verschwinden, dann bedeutet das auch, dass zusätzlicher Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten zerstört wird.

Die durch diese Maßnahmen der Deregulierung neu entstandenen Nutzflächen werden in ihrem Wert um ein Mehrfaches steigen und nach entsprechender Vermarktung könnte ein weiterer Verbauungsdruck entstehen, vor allem im Randbereich von Siedlungsgebieten.

Die Naturfreunde äußern aber auch in einigen anderen Punkten der Verwaltungsreform ihre großen Bedenken. Etwa bei schlankeren Umweltverträglichkeitsprüfungen oder beim Wasserrecht.

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