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Naturschutzverbände verteidigen Naturschutzauflagen für Ackerbau und Biolandbau im Agrarprogramm 2014-2020

Wien, 14. Oktober 2014: Jede Agrarförderung muss zur Erhaltung von Landschaftselementen verpflichten!

Großflächig umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (kurz UBB) ist einer der Grundpfeiler der modernen Landwirtschaft – so lautete noch im Frühling 2013 die einhellige Meinung bei der Planung des österreichischen Agrarförderprogramms 2014-2020. Dazu gehören zum Beispiel die Erhaltung wertvoller Landschaftselemente wie Hecken, Einzelbäume, Blüh- und Nützlingsstreifen, die nicht nur den Erholungswert unserer Landschaft sichern, sondern vor allem Lebensräume für viele oft gefährdete Pflanzen und Tiere wie Vögel, Schmetterlinge und Bienen bieten. Daher war ursprünglich vorgesehen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe, die aus dem Agrarumweltprogramm „ÖPUL“ gefördert werden möchten, verpflichtend die ÖPUL-Maßnahme „UBB“ durchführen.

 

In den letzten Monaten wurde diese Verpflichtung auf Druck der Agrarlobby und neuerdings sogar der Grünen und der Biolandwirte wieder aufgeschnürt. Insbesondere ÖPUL-Maßnahmen für Ackerbau und biologische Bewirtschaftung könnten nach den neuesten Entwicklungen nicht mehr verpflichtend mit der UBB zu kombinieren sein, sondern nur mehr freiwillig.

 

 

Blüh- und Nützlingsstreifen für die Naturvielfalt durch alle ÖPUL-Betriebe

 

Die Naturschutzverbände weisen diese Vorschläge strikt als für die heimische Natur enorm kontraproduktiv zurück, nachdem sich europaweit die Agrarlobby schon bei den Auflagen für die Direktzahlungen an die Bauern (in Österreich 692 Mio. Euro/Jahr) weitgehend durchgesetzt hat und diese „Greening-Auflagen“ so gut wie keinen ökologischen Mehrwert bringen.

 

Im Lichte des missglückten „Greenings“ der Direktzahlungen fordern die Naturschutz-NGOs deshalb nachdrücklich, dass wie ursprünglich geplant alle landwirtschaftlichen Betriebe, die ÖPUL-Fördergelder in Anspruch nehmen (immerhin 330 Mio. Euro/Jahr), auf wenigstens 5% ihrer Flächen Blüh- und Nützlingsstreifen anlegen und kleine Landschaftselemente erhalten müssen. Nur so werden Bienen, Schmetterlingen, Vögeln und vielen anderen Arten Rückzugsräume geboten, die ein Überleben in der modernen Intensivlandwirtschaft ermöglichen.

 

Auch Acker- und Biobetriebe müssen ihre ökologischen Beiträge leisten

Dies gilt speziell für Ackerbetriebe, die auf Betreiben einiger Landwirtschaftskammern offenbar von dieser Verpflichtung ausgenommen werden, obwohl von ihnen oft eine höhere Umweltbelastung ausgeht als von Grünlandbetrieben. Auch intensiv bewirtschaftete Biobetriebe lassen wenig Raum für naturnahe Rückzugsräume – so wichtig der Verzicht auf Pestizide und Mineraldünger für viele Tiere und Pflanzen sowie unser Wasser auch sein mag.

 

Daher fordern die Naturschutzorganisationen die einheitlich auch für Ackerbetriebe und Biobetriebe verpflichtende aber gerecht abgegoltene Umsetzung der Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung.

 

 

Naturfreunde Österreich, DI Regina Hrbek

BirdLife Österreich, Mag. Gerald Pfiffinger

Naturschutzbund Österreich, Mag. Birgit Mair-Markart
WWF Österreich, Dr. Bernhard Kohler

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BirdLife Österreich

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