vorarlberg.naturfreunde.at

Schon gehört: Lichtverschmutzung?

In der Zeitschrift „Recht der Umwelt“ (Manz), haben die Bludenzer Wissenschafter Dr. Dieter Bußjäger und Dr. Robert Seeberger einen interessanten Beitrag zur Kompetenzlage verfasst.

Der Begriff der Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch von Menschen erschaffene, installierte und betriebene Lichtquellen, deren Licht in den unteren Luftschichten der Erdatmosphäre gestreut wird. Diese Aufhellung des Nachthimmels führt nicht nur zur Beeinträchtigung des Genusses des Sternenhimmels, sondern gefährdet tatsächlich auch die Tierwelt und belastet die Wirtschaft. Zugvögel und nachtaktive Insekten sind besonders von der Lichterflut der Großstädte gefährdet. So werden Zugvögel von der Beleuchtung der Hochbauten angezogen und finden durch die darauf folgende Kollision ihren Tod .  Nachtaktive Insekten werden wiederum durch Straßenlampen mit hohem UV-Anteil angezogen. 


Lichtverschmutzung gesetzlich regeln. Künstliche Lichtquellen "verschmutzen" die natürliche nächtliche Dunkelheit und können deshalb als eine spezielle Art der Umweltverschmutzung angesehen werden. In der Dezemberausgabe „Recht der Umwelt“, Manzverlag, haben der Direktor des Vorarlberger Landtages und der Bludenzer Astronom Dr. Robert Seeberger einen Beitrag verfasst (Download siehe unter Links). 


Die Vermeidung von Lichtverschmutzung ist ein völlig neues Gebiet des Umweltrechts. Die bestehende Kompetenzrechtslage überträgt die Verantwortung dafür in wichtigen Bereichen primär den Ländern. Dessen ungeachtet ist der Bund in der Lage, im Rahmen des Berücksichtigungsprinzips auch in bundesrechtlichen Vorschriften entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die Umsetzung erfolgt in den Verfahren nach bundesrechtlichen (Gewerbeordnung) oder landesrechtlichen (Bauordnungen, Naturschutzgesetze) Vorschriften.


Riechen - Hören - Sehen. Es wäre zu wünschen, dass die Gebietskörperschaften Sensibilität nicht nur für das was man riechen kann, also was "zum Himmel stinkt", zeigen würden, sondern auch für Licht- und Lärmverschutzung. Auch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung sind über hoheitsrechtliche Maßnahmen hinaus durchaus effiziente Schritte zur Vermeidung von Lichtverschmutzung möglich, wobei den Gebietskörperschaften Vorbildfunktion zukommt.

Beitrag der Bludenzer Wissenschafter Dr. Dieter Bußjäger und Dr. Robert Seeberger im renommierten Manz-Verlag
ANZEIGE
Angebotssuche