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Meilensteine der Wegefreiheit

Der freie Zugang zur Natur ist keine Selbstverständlichkeit

Heute können wir uns kaum vorstellen, dass Wanderwege gesperrt oder Berge nur mit besonderer Erlaubnis betreten werden durften. Doch genau das war noch vor gut hundert Jahren vielerorts Realität. Große Teile der Bergwelt befanden sich im Besitz des Kaiserhauses, adeliger Familien oder großer Grundbesitzer. Wege wurden gesperrt, Wandernde zurückgewiesen und ganze Landschaften für die Jagd oder Forstwirtschaft abgesperrt.

 

Seit ihrer Gründung setzen sich die Naturfreunde dafür ein, dass Natur für alle Menschen zugänglich bleibt. Viele dieser Auseinandersetzungen haben die Entwicklung des österreichischen Wegerechts nachhaltig geprägt.

 

Um 1900 – Die ersten eigenen Wege

Schon wenige Jahre nach der Gründung begannen die Naturfreunde, bestehende Wege zu erhalten und neue Wanderverbindungen zu schaffen. Anfangs unterstützten sie andere alpine Vereine finanziell beim Wegebau, bevor sie erste eigene Arbeitsgebiete übernahmen.

Ein frühes Beispiel ist die Johannesbachklamm bei Würflach. Bereits um 1900 beteiligten sich die Naturfreunde am Ausbau der Klamm mit Brücken und Steiganlagen. Zur feierlichen Eröffnung im Jahr 1902 reisten rund 600 Menschen mit einem Sonderzug an – ein eindrucksvolles Zeichen dafür, welche Bedeutung der Zugang zur Natur bereits damals hatte.

 

1906 – „Der verbotene Weg“

Mit dem wachsenden Tourismus nahmen auch die Konflikte um den Zugang zu den Bergen zu. Immer häufiger wurden bestehende Wanderwege gesperrt oder Wandernde am Weitergehen gehindert.

Die Naturfreunde machten diese Fälle öffentlich. Unter dem Titel „Der verbotene Weg“ berichtete die Vereinszeitung regelmäßig über Wegsperren in ganz Österreich und kritisierte den Missbrauch privater Eigentumsrechte, wenn dadurch jahrzehntelang genutzte Wege unzugänglich wurden.

Damit begann eine österreichweite Diskussion über die Bedeutung der Wegefreiheit – lange bevor dieser Begriff gesetzlich verankert war.

 

1906 – Der Einsatz im Parlament

Im selben Jahr brachte der sozialdemokratische Abgeordnete und Naturfreund Dr. Wilhelm Ellenbogen das Thema erstmals in das österreichische Abgeordnetenhaus. Er machte deutlich, dass der freie Zugang zu den Bergen nicht nur ein Anliegen der Wandernden war, sondern auch von großer Bedeutung für Tourismus, Wirtschaft und Gesellschaft.

 

Seine Forderung war wegweisend: Wege, die seit Generationen von der Allgemeinheit genutzt werden, dürfen nicht willkürlich gesperrt werden.

 

1908 bis 1912 – Widerstand gegen Wegsperren

In den folgenden Jahren häuften sich Konflikte in den Karawanken, am Hohen Priel, im Blühnbachtal und in vielen weiteren Regionen Österreichs.

Die Naturfreunde dokumentierten Sperren, unterstützten Gerichtsverfahren und organisierten gemeinsam mit anderen alpinen Vereinen Proteste gegen die Einschränkung des freien Zugangs zur Natur.

Diese Auseinandersetzungen machten deutlich, dass Wanderwege weit mehr sind als bloße Verbindungen – sie sind Teil des öffentlichen Lebens und von großer Bedeutung für Erholung, Gesundheit und Tourismus.

 

1920 – Das erste Wegefreiheitsgesetz

Nach dem Ende der Monarchie entspannte sich die Situation vielerorts. Einen wichtigen Meilenstein stellte das Salzburger „Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland“ dar.

Erstmals wurde die freie Benutzung vieler Bergwege gesetzlich abgesichert – ein bedeutender Erfolg für alle, die sich über Jahrzehnte für den freien Zugang zur Natur eingesetzt hatten.

 

1975 – Das Forstgesetz

Mit dem österreichischen Forstgesetz erhielt die Bevölkerung schließlich das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten.

Damit wurde ein Grundsatz gesetzlich verankert, für den die Naturfreunde bereits seit ihrer Gründung eingetreten waren: Natur soll allen Menschen offenstehen, wenn sie ihr mit Respekt begegnen.

 

2025 – Der Wegerechtsstreit in Weiz

Auch heute ist Wegefreiheit keine Selbstverständlichkeit.

 

Im Bezirk Weiz sperrten Grundeigentümer einen seit Jahrzehnten öffentlich genutzten und von den Naturfreunden betreuten Wanderweg. Nachdem Gespräche und mehrere Alternativvorschläge scheiterten, beschritten die Naturfreunde erstmals in ihrer Geschichte den Rechtsweg.

 

Mit einer lückenlosen Dokumentation konnten sie nachweisen, dass der Weg seit Jahrzehnten öffentlich genutzt und kontinuierlich betreut worden war. Das Bezirksgericht Weiz stellte 2025 fest, dass ein Wegerecht durch Ersitzung entstanden ist. Das Urteil wurde später auch in zweiter Instanz bestätigt.

Der Fall gilt heute als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz historisch gewachsener Wanderwege in Österreich und zeigt, wie bedeutend eine sorgfältige Dokumentation der Wegearbeit ist.

Zu den Detailinformationen >

 

Wegefreiheit bleibt ein Auftrag

Die Geschichte der Naturfreunde ist eng mit der Geschichte der Wegefreiheit verbunden. Was vor mehr als 130 Jahren mit dem Einsatz für den freien Zugang zur Natur begann, setzt sich bis heute fort.

Unsere Aufgabe besteht nicht nur darin, Wege zu markieren und zu erhalten. Wir tragen auch Verantwortung dafür, dass bestehende Wegverbindungen langfristig gesichert werden und Natur für alle Menschen zugänglich bleibt.

 

 

 

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