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Wegerechtsstreit endgültig entschieden

Im langjährigen Streit um einen gesperrten Wanderweg in der Gemeinde Thannhausen im Bezirk Weiz haben die Naturfreunde Steiermark im Herbst 2025 auch in zweiter Instanz vollinhaltlich Recht bekommen.

Text: Michael Domian, Fotos: Matthias Pilz

 

Anfang November 2025 bestätigte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Weiz und wies die Berufung der beiden Grundstückseigentümer ab. Damit ist der Fall abgeschlossen – ein wichtiger Erfolg für die Wegefreiheit in der Steiermark.

Der Konflikt begann 2020, als zwei Grundeigentümer einen seit über 50 Jahren bestehenden und markierten Wanderweg der Naturfreunde im Weizer Bergland sperrten. Fünf alternative Routen wurden von den Naturfreunden vorgeschlagen - ohne Erfolg. 2022 sahen sich die Naturfreunde Steiermark daher erstmals in ihrer Geschichte dazu gezwungen, eine Klage einzureichen.

Das Bezirksgericht Weiz fällte Anfang April 2025 sein Urteil: Es stellte fest, dass durch die mehr als 30-jährige ununterbrochene Nutzung des Wegs ein Servitutsrecht ersessen wurde. Entscheidend war unter anderem, dass der Weg bereits 1971 im Kartenmaterial der Naturfreunde verzeichnet war und über Jahrzehnte hinweg detailliert dokumentiert wurde. Die Grundeigentümer wurden verpflichtet, der grundbücherlichen Sicherstellung des Wegerechts zuzustimmen, sämtliche Sperren zu entfernen und zukünftige Einschränkungen zu unterlassen. Dagegen legten die Eigentümer Berufung ein (siehe auch Magazin „Naturfreund“ 3/2025, S. 16). Mit der Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ist endgültig klargestellt, dass die Sperre des Wanderwegs unrechtmäßig war und das Wegerecht dauerhaft gesichert bleibt. Das Urteil gilt als richtungsweisend: Es zeigt, dass jahrzehntelang genutzte Wege nicht ohne Weiteres gesperrt werden dürfen und eine sorgfältige Dokumentation eine entscheidende Rolle spielt.

Der Wanderweg in Thannhausen wurde inzwischen geöffnet und neu markiert.

 

 

Naturfreunde kämpfen für einen freien Zugang zur Natur

Die Naturfreunde setzen sich seit jeher für einen freien Zugang zur Natur ein – ein Grundgedanke, der auch in ihrem Gruß „Berg frei!“ zum Ausdruck kommt. Mit dem Beginn der Industrialisierung wuchs das Bedürfnis der Menschen, in der Natur einen Ausgleich zum Arbeitsalltag zu finden. Alpine Vereine ermöglichten immer mehr Menschen den Zugang zur Bergwelt – doch damit haben auch die Konflikte mit Grundeigentümerinnen und -eigentümern zugenommen. Mit dem Forstgesetz von 1975 wurde schließlich eine wichtige rechtliche Basis geschaffen, die bis heute den Rahmen für dieses oft umkämpfte Thema bildet. In den vergangenen Jahren wurde allerdings immer häufiger versucht, den Zugang zu bereits lange genutzten Wegen einzuschränken oder zu blockieren. Öffentliche und über Jahrzehnte begangene Routen dürfen jedoch nicht ohne triftigen Grund dauerhaft gesperrt werden. Dafür werden sich die Naturfreunde auch weiterhin einsetzen.

Der Wanderweg in Thannhausen wurde inzwischen geöffnet und neu markiert.
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