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Änderung des UVP-Gesetzes ist frontaler Angriff auf das Vereinswesen

Als frontalen Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement bezeichnet Schieder die geplanten Änderungen bei UVP-Umweltverfahren

Dass Vereine, die sich für den Umwelt- und Naturschutz einsetzen und sich daher an Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren beteiligen, künftig ihre Mitglieder mit Namen und Adressen offenlegen sollen, kennt man eigentlich nur aus autokratischen Systemen, die zivilgesellschaftliches Engagement unterbinden wollen“ stellt Schieder zu den Plänen der Regierung fest. 

 

Die vorgeschlagene Regelung würde bedeuten, dass sämtliche Mitglieder alle drei Jahre gefragt werden müssten, ob sie mit der Datenübermittlung überhaupt einverstanden wären. „Das ist eine sinnlose bürokratische Schikane der Sonderklasse“ betont Schieder. 

 

Die Naturfreunde Österreich haben über 150.000 Mitglieder und lehnen diese unsinnige Regelung aus voller Überzeugung ab. Solche Regelungen sind einem demokratischen Rechtsstaat nicht würdig, sie liefern keinen Beitrag zur Qualität der Umweltverfahren oder der dort geäußerten Umweltbedenken. Damit will man offensichtlich die zivilgesellschaftliche Beteiligung ausschalten, wir lassen uns jedoch nicht mundtot machen.

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