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Eine stärkere Stimme für die Umwelt!

Der Umweltdachverband und die Mitgliedsorganisationen Naturfreunde Österreich, naturschutzbund und Forum Wissenschaft & Umwelt präsentieren die umweltpolitischen Meilensteine für das neue Regierungsprogramm

  • Top-Prioritäten:
    Klimaschutz, Wasserschutz, überregionale Raumplanung, ökosoziale Steuerreform, Natura 2000-Umsetzung, abgesicherte ländliche Entwicklung, Stärkung der Zivilgesellschaft – Etablierung einer Ökosozialpartnerschaft
  • Gestärktes Umweltministerium und Bundesrahmennaturschutzgesetz unumgänglich


Wien, 09.10.13 (UWD)
«In den kommenden Wochen werden mit den Koalitionsverhandlungen die Weichen für die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik unseres Landes für die nächsten fünf Jahre gestellt. Um eine positive zukünftige wirtschaftliche Entwicklung auf Schiene zu bringen, muss eine proaktive Umwelt- und Naturschutzpolitik ein Markenzeichen der nächsten Bundesregierung sein. Österreich muss sich endlich den Status eines Umweltmusterlandes innerhalb der Europäischen Union zurückerobern! Der Umweltdachverband und seine Mitgliedsorganisationen haben sich in ihrer Vollversammlung im Juni dieses Jahres auf ein Positionspapier festgelegt, das die notwendigen Schritte nennt», sagt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

 

Effektiver Wasserschutz und Energieeffizienz als Gebote der Stunde
Eine Top-Priorität liegt in einer bundesweiten strategischen Planung für die Wasserkraft. «Rund 54 % aller Kraftwerke wurden 2012 in sensiblen Zonen wie z. B. Natura 2000-Gebieten geplant. Naturjuwele laufen damit Gefahr, der Gier nach Strom geopfert zu werden – aktuell beispielsweise die Schwarze Sulm in der Steiermark oder die Isel in Tirol. Um Österreichs Wasserreichtum zu bewahren, sind die Eindämmung des Kraftwerks-Wildwuchses, eine Weiterentwicklung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans, ein Baustopp für Kraftwerksprojekte in potenziellen Natura 2000-Gebieten sowie die Sicherstellung des öffentlichen Besitzes an der Wasserversorgung notwendig. Der UWD fordert zudem die Einhebung eines Beitrages für die Wassernutzung durch Kraftwerke, Dampfkessel- sowie Beschneiungsanlagen, der zweckgebunden für Wasserschutz, Energieeinsparungen und -effizienz sowie Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden soll. In Kombination mit einem verkehrs- und gebäudeorientierten Energieeffizienzpaket könnte damit die angestrebte Halbierung des Endenergieverbrauchs bis 2050 erreicht werden», erklärt Heilingbrunner.

Absicherung des Grundrechts auf Wasser im Verfassungsrang
Laut Art. 37 der Charta der Grundrechte der EU ist Österreich verpflichtet, ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sicherzustellen. Damit ist die Republik Österreich zum umfassenden Schutz und zur Sicherung jeglicher Gewässer, der Wasserressourcen und des Trinkwassers in ausreichender Quantität und höchster Qualität angehalten. «Das beste Instrument dafür ist die Absicherung eines Grundrechts auf Wasser im Verfassungsrang. Ein solches Bundesverfassungsgesetz muss auch ein Totalprivatisierungsverbot festschreiben. Die Wasserversorgung, die Rechte an den Trinkwasserquellen und strategische Wasserressourcen dürfen nicht privatisiert werden! Der Umweltdachverband hat einen entsprechenden Diskussionsentwurf für ein solches Bundesgesetz bereits ausgearbeitet», so Heilingbrunner.

 

Programm für die ländliche Entwicklung: 50 %-ige nationale Kofinanzierung sicherstellen
Österreich geht seit Jahren den erfolgreichen Weg einer multifunktionellen Landwirtschaft. Ein sehr starkes Agrarumweltprogramm bietet in Kombination mit den Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete sowie den Direktzahlungen die Basis für diesen Weg. «Die künftige Bundesregierung muss diese Basis auch weiterhin stützen und die Förderungen für Bergbäuerinnen und Bergbauern, das Agrarumweltprogramm und benachteiligte Gebiete mit nationalen Mitteln zu 50 % kofinanzieren – so, wie es in der letzten Periode von 2007 bis 2013 gehandhabt wurde. Geschieht dies nicht, müssten gerade die Bergbauern und jene Bäuerinnen und Bauern, die nachweislich viele Umweltleistungen erbringen, massive Einbußen hinnehmen. Im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung des ländlichen Raums und der Erhaltung der bäuerlichen Kultur sowie der Naturlandschaften unseres Landes muss Österreich der nationalen 50 %-igen Kofinanzierung der Umweltagrarmittel zusagen. Darüber hinaus sind der partnerschaftliche Dialog der Behörden mit den Stakeholdern und erhöhte Transparenz zentrale Qualitätsmomente in der Umsetzung des Programms», erklärt Heilingbrunner.

 

Ambitionierter Klimaschutz und mehr Power für die Energiewende
«Der aktuelle Weltklimabericht, der erneut drastische Folgen des Klimawandels auch für Österreich vorhersagt, muss endlich Konsequenzen zeitigen. Die nächste Bundesregierung hat die Verantwortung Österreichs für aktiven Umwelt-, Natur- und Klimaschutz ernst zu nehmen und Maßnahmen für eine wirksame Klimaschutzpolitik in unserem Land koordiniert umzusetzen. Grundvoraussetzung dafür ist die Stärkung des bestehenden Umweltministeriums mit umfassenden Umwelt- und Klimaschutzkompetenzen aus den Verkehrs- und Energieressorts. Nur die Integration der umweltrelevanten Eckpfeiler aus dem Energie- und Verkehrsministerium in das bestehende Umweltressort kann eine nachhaltige Energieversorgung und wirksame Klimaschutzpolitik einleiten und Österreich den EU-20/20/20-Zielen näher bringen», betont Reinhold Christian, Präsident des Forum Wissenschaft & Umwelt. Doch auch über die eigenen Grenzen hinaus muss Österreich aktiv werden: «Die Bundesregierung muss sich für die Erhöhung der europäischen Emissionsreduktionsziele für 2020 auf mindestens 40 % und für 2030 auf mindestens 50 % einsetzen und einen konstruktiven Beitrag zur Schaffung eines ab 2020 global verbindlichen Klimaschutzabkommens leisten. Ferner ist die Energiestrategie zu überarbeiten, um die Weichen für den Zeitraum 2020 bis 2050 zu stellen. Ein tiefgreifender Umbau des Energiesystems, eine Energiewende, die alle Wirtschafts- und Lebensbereiche berührt, ist notwendig, um ökonomische, ökologische und soziale Krisen, ausgelöst durch die bisherige Energiepolitik, abzuwenden. Die notwendige Senkung des Energieverbrauchs kann nicht durch Bereitstellung erneuerbarer Energie erreicht werden, sondern durch die Vermeidung von Energievergeudung und effiziente Energienutzung. Die notwendigen Technologien zur Senkung des Verbrauchs bei gleichbleibendem Komfort sind bereits vorhanden – sowohl in den Bereichen Raumwärme und Haushaltsgeräte als auch in Produktionsverfahren bis hin zu Dienstleistungen und Mobilität. Dauert es jedoch weitere 30 Jahre bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen in die Praxis, so sind Krisen unausweichlich. Wir müssen die Zeit nutzen und sofort beginnen, die Energiewende flächendeckend und kontinuierlich mit klaren Zielen einzuleiten», bekräftigt Christian.

Steuern ökologisieren und umweltschädliche Subventionen abbauen
Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren zunehmend zu einer Worthülse und einem Deckblatt für «business as usual» mit einem grünen Mäntelchen geworden. Das Abgabensystem eines Staates spielt im Bereich der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele eine zentrale Rolle. Um umwelt-, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen gleichermaßen zu erreichen, hat die Implementierung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform höchste Priorität. Es gilt, die Steuern und Abgaben auf den Faktor Arbeit zu reduzieren und gleichzeitig jene auf den Energie- und Ressourcenverbrauch anzuheben, um Arbeitsplätze zu schaffen, Unternehmen zu entlasten und umwelt- und ressourcenschonendes Wirtschaften zu fördern – ein Weg, den uns ja viele EU-Mitgliedstaaten, wie z. B. Deutschland, Dänemark oder sogar Großbritannien, bereits vorgezeigt haben. Bei Beachtung der sozialen Verträglichkeit könnten durch eine ökosoziale Steuerstrukturreform Einnahmen von etwa fünf Milliarden Euro lukriert werden, welche zur Senkung der Lohnnebenkosten, für die Auszahlung eines Ökobonus sowie für nachhaltige Investitionen genützt werden können. Eine ökosoziale Steuerreform muss Kernstück einer kohärenten, nachhaltigen und zukunftsorientierten Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik sein. Außerdem muss der Abbau umweltschädlicher Subventionen weiter vorangetrieben werden. Bisher gesetzte Maßnahmen wie die eingeführte Flugticketabgabe und die Abschaffung der Steuerbegünstigung für Dieselloks sind zwar zu begrüßen, greifen aber nicht weit genug. Die PendlerInnenpauschale muss in Richtung einer Förderung kurzer Arbeitswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterentwickelt werden, Dienstwagenpriviliegien müssen abgeschafft werden, Flugverkehr muss besteuert werden. Diese Maßnahmen können in Kombination mit einem Förderstopp für fossile Energieträger und einer umfangreichen Reform der Ökostromförderung ausreichend Finanzmittel in Richtung mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien umlenken», sagt Christian.

 

Bildung für nachhaltige Entwicklung und Forschungsaktivitäten forcieren
Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung geht davon aus, dass Menschen nicht einfach dem Wirken aus Wirtschaft, Technik und Politik ausgeliefert sind, sondern selbst Zukunft mitgestalten können. «Genau hier setzt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an, deren Ziel es ist, Menschen Kompetenzen und Fähigkeiten mit auf den Weg zu geben, die es ihnen ermöglichen, aktiv und eigenverantwortlich ihr Lebensumfeld und ihre Zukunft mitzugestalten. Im gesamten Bildungssektor ist es notwendig, die Elemente der nachhaltigen Wirtschaftsweise in den drei Dimensionen der Ökologie, Ökonomie und Soziales sowie das Prinzip des ganzheitlichen Systemdenkens sowohl in die Lehrpläne als auch in die neue LehrerInnenausbildung zu integrieren. Da gerade auch in interdisziplinären Wissenschaftsfeldern noch großer Forschungsbedarf besteht, ist es zudem notwendig, BNE auch im universitären Kontext zu fördern und die Finanzierung für eine effiziente wissenschaftliche Forschung sicherzustellen», betont Christian.

 

Rettungspaket für den Naturschutz schnüren: Bundesrahmennaturschutzgesetz, verbindliche Biodiversitätsstrategie, Neuaufstellung der Natura 2000-Finanzierung
Was für die EU 2020-Ziele in den Bereichen Klima und Energie gilt, gilt genauso für die europäischen Biodiversitätsziele sowie die Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und die Vogelschutz-Richtlinie: Sie sind ohne Wenn und Aber vollständig umzusetzen. Die Republik Österreich muss demnach entsprechende Gebiete für das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 deklarieren. Allerdings hat Österreich seine vertraglichen Natura 2000-Verpflichtungen bis dato nur unzureichend erfüllt und daher bei einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit möglichen Strafzahlungen bzw. Bußgeldern zu rechnen. «Im laufenden Vertragsverletzungsverfahren geht es dabei nicht nur um Gebietsausweisungen, sondern insbesondere auch um Fragen des Managements und der einheitlichen Anwendung der Natura 2000-Rechtsnormen. Darüber hinaus bedarf es auch hinsichtlich europäischer Biodiversitätsziele einer koordinierten Umsetzung, wie z. B. im Bereich der EU-Fonds. Aktuell kommen die Bundesländer diesen Aufgaben aufgrund der aktuellen Ressourcenlage nur unzureichend nach. Ein bundesweiter Rahmen für den österreichischen Naturschutz ist daher dringend notwendig. Um weitere Verzögerungen bei der vertragskonformen Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie zu vermeiden, eine nationale Biodiversitätsstrategie nachhaltig zu verankern und die Finanzierung von Natura 2000 zu sichern, muss die künftige Regierung für die Schaffung einer Bundesrahmenkompetenz für den Naturschutz sorgen», bekräftigt Roman Türk, Präsident des | naturschutzbund |.

 

Nationalparks: Erweiterungspflichten nachkommen, Finanzierung sichern, Zusammenarbeit weiter stärken
«Die neue Regierung muss außerdem den gesetzlichen Erweiterungspflichten in den Nationalparks O.ö. Kalkalpen, Gesäuse und Donau-Auen alsbald nachkommen sowie die langfristige Erhaltung und Betreuung aller sechs heimischen Nationalparks durch eine Anhebung der Basisfinanzierung sichern. Die Stärkung der Zusammenarbeit der heimischen Nationalparks unter der Dachmarke «Nationalparks Austria» muss durch gezielte Maßnahmen vorangetrieben werden, um die Potenziale aller sechs Schutzgebiete zu einer Einheit zusammenwachsen zu lassen. Darüber hinaus müssen die 2010 beschlossene Nationalparkstrategie und die darin festgelegten 5-Jahresziele einer Evaluierung unterzogen werden», erklärt Türk.

 

Auf faire und sozial ausgewogene Verteilung der Kosten fokussieren
«Die Umsetzung der Klimastrategie und einer nachhaltigen Energiestrategie erfordert zusätzliche Finanzmittel, z. B. für die Förderung des Ökostroms. Diese Beiträge werden derzeit indirekt über die Stromrechnungen von den VerbraucherInnen eingehoben. Gleichzeitig steigt die Energiearmut in Österreich, weil sich Haushalte mit geringem Einkommen die Rechnungen für Strom oder Gas bzw. Ausgaben für Energieeffizienz-Maßnahmen nicht mehr leisten können. Auf der anderen Seite können Industriebetriebe mit hohem Energieverbrauch zum Teil eine Rückvergütung der von ihnen geleisteten Ökostrombeiträge fordern. Damit wird der Lenkungseffekt der Ökostromumlage deutlich geschmälert. Eine faire und sozial ausgewogene Gestaltung muss diese Rückvergütung von Ökostrombeiträgen abschaffen und benachteiligte Privathaushalte durch zielgerichtete Maßnahmen unterstützen», bemerkt Regina Hrbek, Leiterin der Abteilung Natur & Umweltschutz der Naturfreunde Österreich.

 

Lückenloser Verzicht auf Atomstrom
«Eine lückenlose Anti-Atompolitik muss das Aushängeschild einer zukunftsfähigen Energiepolitik Österreichs sein. Die kommende Bundesregierung ist dazu angehalten, umgehend den Ausstieg aus EURATOM in die Wege zu leiten und damit ein deutliches Zeichen gegen die Atomenergie zu setzen. Die dadurch frei werdenden Mittel sollen in die Erforschung der Erneuerbaren bzw. naturverträglicher Energiequellen fließen. Außerdem müssen alle staatsnahen Unternehmen aus dem Atomstromhandel aussteigen – ein entsprechender Ausstiegsfahrplan ist umgehend auszuarbeiten», hebt Hrbek hervor.

 

Naturverträgliche Raumordnung gefordert: Schutz des Bodens und der Alpen
Konsequente Umweltpolitik braucht außerdem nachhaltig orientierte raumrelevante Fachpolitiken von der EU- bis zur lokalen Ebene. «Wichtige Elemente einer naturverträglichen Raumordnung sind u. a. Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung zur Forcierung flächensparender Bauweisen, Mindest- bzw. Höchstdichten in der Raumplanung, eine nachhaltige Flächenhaushalts-Politik sowie landesweite, verbindliche Raumplanungskonzepte“, erläutert Hrbek. «Die Bundesregierung muss sich ferner zur Alpenkonvention im Kontext der Entwicklung des ländlichen Raums im Alpengebiet sowie als Diskussionsbasis um eine makroregionale Alpenstrategie bekennen sowie dieses internationale Vertragswerk zum Schutz der Alpen im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung der EU-Fonds verorten und durch Bereitstellung ausreichender Mittel in den einzelnen Fonds (insb. ELER und EFRE) die Möglichkeit schaffen, Maßnahmen im Rahmen der Alpenkonvention umzusetzen», stellt Hrbek fest.

 

Stärkung der Zivilgesellschaft: Schaffung einer Ökosozialpartnerschaft und konsequente Umsetzung der Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert
«Natur- und Umweltschutz ist in Österreich stark zivilgesellschaftlich organisiert. Während der ÖGB mit rund 1,2 Mio. Mitgliedern oder die IV mit sogar nur 4.200 Mitgliedern Teile der Sozialpartnerschaft sind, stehen Umweltorganisationen in den wirtschafts- und gesellschaftspolitischen institutionalisierten Verhandlungsstrukturen immer noch vor der Türe. Um unabhängige Umweltinteressen auf eine institutionelle Ebene zu heben, bedarf es einer Ökosozialpartnerschaft. Der Stimme der Zivilgesellschaft muss mehr Gehör geschenkt werden, da auch der Ruf nach direktdemokratischen Mitentscheidungsmöglichkeiten zunehmend lauter wird. Es ist daher essenziell, der Öffentlichkeit in allen zentralen Politikbereichen entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten zu geben – nicht zuletzt, um die Qualität und die Legitimität der Entscheidungen zu verbessern. Öffentlichkeitsbeteiligungsmöglichkeiten sind daher bei allen zentralen und insbesondere umweltrelevanten Politikprozessen vorzusehen. Dies betrifft insbesondere auch die zentralen Prozesse zur Umsetzung der EU 2020-Strategie sowie der Nationalen Reformprogramme. Darüber hinaus sollte es der künftigen Bundesregierung ein besonderes Anliegen sein, Anreizsysteme für Jugendpartizipation zu schaffen sowie ehrenamtliches Engagement in gemeinnützigen Vereinen, z. B. durch einen jährlichen Freibetrag von 500 Euro, zu fördern. Denn: Auch in Zukunft müssen eine starke Zivilgesellschaft und ein solides Vereinswesen das Rückgrat des österreichischen Natur- und Umweltschutzes bleiben», so Hrbek.

«Wir hoffen, dass die neue Regierung, das Forderungspaket, das wir an sie richten, auch aufschnürt. Apropos Verpackung: Last but not least ist uns auch das Thema Vorsorge und Schutz bezüglich Mobilfunk wichtig – wir fordern hier etwa die Ausweisung des SAR-Wertes insbesondere auch auf der Handy-Verpackung. Mehr dazu finden Sie in unserem ausführlichen Positionspapier», so Heilingbrunner abschließend.

v.l.n.r.: Reinhold Christian, Gerhard Heilingbrunner, Regina Hrbek
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