„Die gemeinsame Umsetzung der Leitlinien im Bereich des Bergsports ist wichtig und erfreulich. Mit diesen Grundregeln und sportartspezifischen Empfehlungen wird offenkundig, dass der Verband alpiner Vereine Österreichs ein Dachverband ist, der die Interessen aller Bergsportbegeisterten vertritt und auch in herausfordernden Zeiten gestaltend mitwirkt“, so Gerald Dunkel-Schwarzenberger, Präsident VAVÖ.
„COVID-19 ist unerwartet in nahezu alle Bereiche unseres Lebens getreten. Im Bergsport ist es nun wichtig, allbekannte Sicherheitsvorkehrungen um neue Regeln zu erweitern. Ziel unserer Leitlinien ist es, das Infektionsrisiko zu minimieren - besonders, wenn Personen gemeinsam unterwegs sind, die nicht in einem Haushalt leben“, betont Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins.
„Die alpinen Vereine Österreichs haben ein wirksames und zumutbares Regelsystem für den Bergsport erarbeitet. Es freut mich sehr, dass dies im Schulterschluss mit allen alpinen Vereinen umgesetzt wurde. Nun geht die Phase 2 los, in der gemeinsam an der Schutzhüttenöffnung gearbeitet wird“, ergänzt Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich.
Neben den Leitlinien im Bereich des Bergsports haben Experten des Alpenvereins, der Naturfreunde und des Österreichischen Touristenklubs gemeinsam mit dem VAVÖ und dem DAV auch eine Ideen- und Maßnahmenliste für den künftigen Betrieb der Hütten erstellt und an das zuständige Ministerium übermittelt. Ergebnisse sollen Anfang Mai präsentiert werden. Die Gastronomiebereiche zahlreicher Hütten werden voraussichtlich ab 15. Mai wieder öffnen, Übernachtungen werden ab 29. Mai möglich sein – zu beachten sind dann die jeweils geltenden Regelungen.
1. Risikobereitschaft zurücknehmen
Bei alpinen Unternehmungen deutlich unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze bleiben. Bedenke die coronabedingten Risiken und Erschwernisse bei Rettungseinsätzen, sowie die zusätzliche Belastung der Spitäler. Mehr denn je gilt: Nur gesund in die Berge!
2. Abstand halten, mind. 2 m
2 Meter, das sind etwas mehr als 2 Armlängen bei einem Erwachsenen. Einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von 2 m unterschritten werden muss. Bestimmte Bergsportaktivitäten (z. B. Mountainbike) können auch größere Abstände erfordern (siehe unten).
3. Bergsport nur in Kleingruppen
Die konkrete Personenzahl hängt von der jeweiligen Bergsportart ab. Mit 10 Personen ist eine Obergrenze vorgegeben. Bedenke, dass es mit zunehmender Gruppengröße schwieriger wird, Abstand zu halten! Stark frequentierte Touren und Plätze meiden.
4. Gewohnte Rituale unterlassen
Z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.
5. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen
Neben der allgemeinen Notfallausrüstung gehören Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel für die nächste Zeit in den Rucksack.
6. Mund-Nasen-Schutz bei Fahrgemeinschaften
Zudem dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bevorzugen.
7. Im Notfall wie immer
Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
Bergwandern/Bergsteigen/Skitouren/Schneeschuhwandern
Umsetzen der Grundregeln.
Sportklettern (Klettergärten) & Bouldern Outdoor
Klettersteig
Mehrseillängen/Alpinklettern/Hochtouren
Mountainbike/Tourenrad1. Umsetzen der Grundregeln.
2. Beim Sport auf Sportstätten (indoor/outdoor) mindestens 2 Meter Abstands.
3. Beim Sport auf freien Flächen mindestens 1 Meter Abstand.
4. Diese Abstände können in Ausnahmefällen kurzfristig unterschritten werden.
Kanu-/Raftsport - Wildwasser
Für den Kajak- und Kanadiersport im Einzelboot bzw. 2-er Boot mit entsprechendem Abstand gelten alle angeführten Grundregeln und Risiko-Maßnahmen (angemessener Umgang mit Risiko). Da sich am Wasser der notwendige Mindestabstand automatisch ergibt, sind die notwendigen Maßnahmen vor allem beim Shuttle von Personen und Material zu beachten. D.h. die für den Wildwasser-Kanusport notwendigen organisatorischen Maßnahmen sind hinsichtlich der Bestimmungen der Bundesregierung exakt zu planen und umzusetzen. Von gemeinsamen Raftfahrten (mehrere Personen in einem Boote ohne Mindestabstand) sollte zum aktuellen Zeitpunkt noch abgesehen werden.