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Start in den Hüttensommer: Was Bergsportler beachten müssen

Insgesamt 440 Hütten mit mehr als 17.000 Schlafplätzen betreiben die heimischen alpinen Vereine in Österreich. Bereits ab Mitte Mai haben die ersten Schutzhütten ihre Gastronomiebereiche geöffnet, Nächtigungen am Berg sind wieder ab 29. Mai möglich. Auch wenn für alpine Hütten die gleichen Regeln wie für Beherbergungsbetriebe im Tal gelten, müssen BergsportlerInnen zusätzliche Regeln beachten – diese wurden vom Österreichischen Alpenverein, den Naturfreunden und dem Österreichischen Touristenklub mit Unterstützung des Deutschen Alpenvereins ausgearbeitet: So sind heuer Nächtigungen nur mit Reservierungen möglich, außerdem sind neben dem obligatorischen Mund-Nasen-Schutz ein eigener Sommerschlafsack und Polsterbezug mitzubringen. Falls in Schlaflagern keine räumlichen Trennungen eingerichtet werden können, muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden. Der Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ), die Dachorganisation aller bedeutenden heimischen alpinen Vereine, blickt dem kommenden Hüttensommer zuversichtlich und positiv entgegen.

„Es ist wichtig, dass Wanderbegeisterte im Vorfeld einer Hütten-Übernachtung genau Bescheid wissen, welche Regeln auf alpinen Schutzhütten gelten. Daher hat der Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) auf Basis der vorgegebenen Maßnahmen allgemein gültige Regeln für Hüttennächtigungen erarbeitet“, erklärt VAVÖ-Präsident Gerald Dunkel-Schwarzenberger. Die wichtigsten Änderungen für Übernachtungen auf Schutzhütten im heurigen Sommer sind laut Dunkel-Schwarzenberger in 4 Punkten zusammengefasst:

 

Hütten-Nächtigungen: Diese 4 Punkte sind zu beachten

Hütten sollten nur in gesundem Zustand und mit selbst mitgebrachtem Mund-Nasen-Schutz besucht werden. Für Übernachtungen ist im Vorfeld eine Reservierung (online oder telefonisch) notwendig – ohne Reservierung gibt es keinen Schlafplatz. Außerdem ist das Mitbringen eines eigenen Schlafsacks (leichter Daunen- oder Sommer-Schlafsack) und Polsterbezugs Pflicht. Hüttenschlafsäcke sind für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen nicht geeignet und können somit zuhause bleiben.

 

„Unsere Hüttenpächter gehen positiv in die kommende Hüttensaison und freuen sich auf ihre Nächtigungs- wie Tagesgäste. Es stehen heuer besondere Herausforderungen auf den Schutzhütten an – mit dem Einhalten der Grundregeln wird einer erfolgreichen Bergsaison aber nichts im Wege stehen. Wir sind gut vorbereitet“, so Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins.

 

Gastrobetrieb auf Hütten gut angelaufen

Bereits seit 1. Mai ist der Outdoorsport in Österreich wieder erlaubt – seit 15. Mai empfangen einige Hüttenwirtsleute wieder ihre Tagesgäste. Der Gastronomiebetrieb auf den Hütten ist mittlerweile gut angelaufen. „Die Öffnung im Gastronomiebereich vor zwei Wochen zeigt, dass die genau formulierten Bergsport-Regeln des VAVÖ von Wanderbegeisterten gut angenommen und umgesetzt wurden. Im Vorfeld zu wissen was man bei einer Übernächtigung darf bzw. was erwartet wird, ist ebenso wichtig wie die Tourenplanung, um zu der Hütte zu kommen,“ erklärt Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich.

 

 

Bergsportregeln wurden angepasst

Schon Anfang Mai haben sich Experten des Österreichischen Alpenvereins und der Naturfreunde in Zusammenarbeit mit VAVÖ Gedanken gemacht, wie eine freudvolle Bergsportausübung in Zeiten von COVID-19 erfolgen kann. Im Mittelpunkt stehen derzeit acht Grundregeln und sportartspezifische Zusatzempfehlungen, die nun aktualisiert und angepasst wurden. Eine der Änderungen betrifft die Abstandsregel: Der VAVÖ empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Nachzulesen sind die Leitlinien auf den Websiten der alpinen Vereine.

 

 

4 Eckpunkte für Hüttennächtigungen 2020

1. Besuche unsere Hütten nur in gesundem Zustand!

2. Bringe deinen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit!

3. Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!

4. Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack)

 

Gastraum im Hochangerschutzhaus
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