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Berg frei - Weg frei! Die Natur muss frei zugänglich bleiben

Die Pandemiejahre und die damit verbundenen Einschränkungen haben einmal mehr eindrucksvoll dargelegt, wie wichtig ein Aufenthalt in der Natur für uns Menschen ist. Der freie Zugang zur Natur muss daher bestmöglich abgesichert werden.

Zu Beginn der Industrialisierung wurde das Verlangen der Menschen, in der Natur einen Gegenpol zur Arbeitstristesse zu finden, größer und größer. Alpine Vereine brachten immer mehr Menschen in ihrer Freizeit aufs Land, um sich in der Bergwelt zu erholen. Die Freizeit, erlangte einen immer höheren Stellenwert. Es kam dadurch aber zu Komplikationen mit Grundeigentümer*innen, die ihre Interessen gestört sahen. Seit 1895 setzen sich die Naturfreunde Österreich für den freien Zugang zur Natur ein, mit dem Forstgesetz konnte 1975 schließlich eine gesetzliche Grundlage zu diesem immer noch stark umkämpften Thema erreicht werden.

 

„In den letzten Jahren beobachten wir, dass vermehrt versucht wird, den freien Zugang zur Natur einzuschränken, etwa mit ungerechtfertigten Wegesperren. Öffentliche Wege, die schon immer zum Wandern benutzt wurden, dürfen aber nicht dauerhaft gesperrt werden. Für diese Grundeinstellung steht auch der Naturfreunde-Gruß „Berg frei!“, erklärt Günter Abraham, Geschäftsführer der Naturfreunde Österreich, und stellt klar:

 

„Wir fordern die österreichische Politik dazu auf, ein Grundrecht auf Natur in der österreichischen Verfassung zu verankern und empfehlen, bei geplanten Wege- und Skitourenlenkungsprojekten die Expertise der Naturfreunde-Expert*innen einzubeziehen“.

 

Egal, ob im Wald, in den Bergen, an den Seen, im Sommer oder im Winter – immer mehr Menschen zieht es in ihrer Freizeit in die Natur. Sich in der Natur zu bewegen, macht nicht nur Spaß, sondern ist auch die beste Gesundheitsvorsorge.

 

„Aufgrund der starken Zunahme von Erholungssuchenden in der österreichischen Berg- und Naturlandschaft werden vor allem von Grundeigentümer*innen neue Lenkungsstrategien gefordert. In einigen Regionen sind Lenkungsmaßnahmen durchaus sinnvoll, ein grundsätzliches Ausdehnen auf das gesamte Bundesgebiet ist jedoch weder notwendig noch zielführend. Für die Naturfreunde Österreich ist es wichtig, das erkämpfte Recht für den freien Zugang zur Natur zu verteidigen und Einschränkungen und Lenkungsmodelle nur dort anzudenken, wo es durch eine sehr hohe Nutzungsfrequenz notwendig geworden ist“ so Günter Abraham weiter.

 

Daher haben die Naturfreunde Österreich für den Skitourenbereich ein Positionspapier erarbeitet, das auf diese Thematik eingeht und den Standpunkt des Vereins darlegt. Das Positionspapier findet man unter diesem Link. Oder unter naturfreunde.at.

 

Außerdem beauftragten die Naturfreunde Österreich gemeinsam mit den neun Länder-Arbeiterkammern und dem Österreichischen Alpenverein das Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck mit dem Erstellen einer Studie, um herauszufinden, wie man den freien Zugang zur Natur im österreichischen Recht stärker verankern könnte. Die Studie zeigt zahlreiche Möglichkeiten für rechtliche Verbesserungen für Erholungsuchende auf und bemängelt, dass die aktuelle österreichische Rechtslage bezüglich des Zugangs zur Natur unzureichend ist. Es gibt zwar zahlreiche Bestimmungen, die der Bevölkerung den Zugang zur Natur garantieren, aber vielfach bestehen Rechtslücken, die nur durch Interpretationen geschlossen werden können. Dort, wo ein Zugangsrecht besteht, wird es durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen und Beschränkungsmöglichkeiten durchlöchert.

 

„Das zeigt, dass es die Arbeit und Hartnäckigkeit der alpinen Vereine wie den Naturfreunden braucht, um der Bevölkerung auch zukünftig den freien Zugang zum Erholungsraum Natur bestmöglich zu erhalten“ betont Günter Abraham.

Langfristige Wegsperren auf Wanderwegen und Forststraßen dürfen nicht die Regel werden.
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