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Die wichtigsten COVID-19-Regelungen

Liebe Naturfreunde-Mitglieder, liebe Naturfreunde-Familie,

 

Seit 16. April 2022 gilt die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (2. COVID-19-BMV) in der Fassung BGBl II 2022/156 – vorerst bis 8. Juli 2022 (§ 13 Abs 1 2. COVID-19-BMV): 

 

Hier findet ihr die geltende Fassung 

 

Neu: Die Maskenpflicht ist weitgehend aufgehoben. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings, öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi, Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels und Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr (§ 3 Abs 2 2. COVID-19- BMV. Überdies auch in Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft (z.B. einer Messe) betreten (§ 3 Abs 3 Z 3 iVm § 9 Abs 1 Z 7 2. COVID-19- BMV). Die in § 3 Abs 5 2. COVID-19-BMV festgelegte „Empfehlung“, auch in geschlossenen Räumen von sonstigen Orten eine Maske zu tragen, kann und darf keine rechtlichen Auswirkungen haben.

 

Hier findet ihr die aktuellen Änderungen zusammengefasst. 

 

Allgemeine Bestimmungen

Laut den Bestimmungen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung v. 14.04.2022 kann an öffentlichen Orten sowie auf nicht-öffentlichen Sportstätten uneingeschränkt Sport betrieben werden. In geschlossenen Räumen von Sportstätten wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.

Wir verweisen jedoch auf die Einhaltung spezieller Maßnahmen und Vorschriften des jeweiligen Sportstättenbetreibers und des Betreibers der sportspezifischen Anlage (Kletterhalle), der Beherbergungsbetriebe und der entsprechenden Gastrobestimmungen.

 

Hier findet ihr Fragen und Antworten zum Thema Sportausübung.

 

Leitlinien für den individuellen Bergsport 

Bergsport-Experten des Alpenvereins (ÖAV) und der Naturfreunde (NFÖ) haben in Zusammenarbeit mit dem Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) Leitlinien erarbeitet, die mit der Verordnung der Bundes­regierung in Einklang stehen und gleich­zeitig eine zumutbare und freudvolle Sportausübung ermöglichen.

Bitte beachte regionale Ausnahmeregelungen, die abhängig vom Infektionsgeschehen in einzelnen Bezirken oder Bundesländern getroffen werden.

 

Hier findest du die Leitlinien als PDF.

 

Naturfreundehütten und -häuser

Ab 5. März wurden die Corona-Maßnahmen großflächig gelockert. In allen wesentlichen Bereichen, in denen bisher die 3G-Regel gegolten hat, gibt es keine Nachweispflicht mehr. Wir appellieren an Alle, sich trotzdem an die wichtigsten Hygieneregeln zu halten und weiterhin mit ein wenig Vorsicht zu agieren.

 

Bitte informiert euch im Vorfeld auf der jeweiliegen Homepage oder Facebookseite der Hütte.

 

Hier geht es zu den detaillierten Infos bezüglich unserer Hütten und Häuser!

 

Infos zur Kinder- und Jugendarbeit findet ihr hier!

 

Die Naturfreunde-Bewegung steht für verantwortliches Handeln und Rücksicht auf Andere. Wir sind überzeugt davon, dass der notwendige Zusammenhalt Erfolg bringen wird.

 

Mit einem herzlichen „Berg frei“!

 

Andreas Schieder |  Günter Abraham

Vorsitzender          |  Bundesgeschäftsführer

 

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