Eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung. Gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit ADHS, Asthma). Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist der Grund der Inanspruchnahme der Ausnahme glaubhaft zu machen (Beispiel: ärztliches Attest). Eine solche Bestätigung darf nur von in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden. Der MNS muss ab 7. November 2020 „“eng anliegend“ sein (Face-Shield-Verbot).