www.naturfreunde.at

Personenhöchstzahlen

Personen, die zur Durchführung einer „Veranstaltung“ (= „Zusammenkunft“) erforderlich sind, sind in die jeweilige Höchstzahlen nicht einzurechnen. Der Begriff „Teilnehmer“ … stellt klar, dass Personen, die zur Durchführung einer Zusammenkunft erforderlich sind, nicht in die Höchstzahlen miteinzurechnen sind. (aus Sozialministerium, Rechtliche Begründung, Seite 10, Z. XIII.I.). 

Angebotssuche