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Schutzhütten

Sind Beherbergungsbetriebe (= Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind. Rechtsfolge: 3-G-Nachweispflicht. Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen (§ 6 Abs 4 2. COVID-19-ÖV).

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