Vermietete Hütten, die keiner Leitung oder Aufsicht des Vermieters unterliegen. Das ist etwa dann gegeben, wenn der Hüttenschlüssel im Tal abgeholt und dort wieder zurückgegeben wird. (Es dürfen somit keine Dienstleistungen wie etwa Verpflegung oder sonstige Serviceleistungen erbracht werden.) In der reinen Beherbergung (ohne Gastronomie od. Dienstleistung) reicht ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt. (https://www.sichere-gastfreundschaft.at/#lp-pom-block-2481).