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Veranstalter

Natürliche oder juristische Personen, die eine Veranstaltung vorbereiten oder abhalten oder öffentlich oder der Behörde gegenüber als Veranstalter auftreten. Wer für eine Veranstaltung eine Räumlichkeit mietet, ist Veranstalter (und nicht der Vermieter der Räumlichkeit). Aber Vorsicht: Im Zweifel können auch diejenigen natürlichen oder juristischen Personen als Veranstalter gelten, die über die Räumlichkeit bzw. Veranstaltungsstätte bloß verfügungsberechtigt sind. Im COVID-19-Recht wird seit 19. Mai 2021 nicht mehr von „Veranstaltern“, sondern von „für die Zusammenkunft Verantwortlichen“ gesprochen.  

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